AGB für Social Media Marketing- und Recruiting-Dienstleistungen (B2B)
zwischen
Linus Hornig nachfolgend Linus Hornig – nachfolgend Auftragnehmer –
und
[Name des Kunden],
[Anschrift]
– nachfolgend Auftraggeber –
wird der folgende Vertrag geschlossen. Dieser Vertrag richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB; ein Abschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen. (Hinweis: Dem Auftraggeber steht daher kein Widerrufsrecht zu.) Der Vertrag kann vom Auftraggeber online über die Website von Linus Hornig durch Bestätigung dieser Vertragsbedingungen abgeschlossen werden. Linus Hornig bestätigt den Vertragsschluss in Textform (z. B. per E-Mail).Der Vertrag kann vom Auftraggeber online über die Website von Linus Hornig durch Bestätigung der Annahme des Kunden abgeschlossen werden. Der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn Linus Hornig den Vertragsschluss durch gesonderte schriftliche Annahme in Text- oder Schriftform bestätigt. Das Angebot an den Kunden stellt insoweit lediglich eine Invitatio ad offerendum dar (Angebot auf Abgabe eines Angebotes durch den Kunden).
§ 1 Vertragsgegenstand und Leistungen von Linus Hornig
1. Leistungsumfang
Linus Hornig erbringt für den Auftraggeber professionelle Dienstleistungen im Bereich Social Media Marketing und Recruiting. Dies umfasst insbesondere folgende Leistungen:
o Content-Erstellung und -Veröffentlichung: Planung, Erstellung und Veröffentlichung von Inhalten (Text, Bild, Video etc.) auf Social-Media-Plattformen des Auftraggebers (insbesondere Instagram, Facebook und vergleichbare Plattformen).
o Social Media Werbekampagnen: Planung, Einrichtung und Steuerung bezahlter Online-Werbekampagnen (z. B. Meta Ads über Facebook/Instagram, Google Ads,Tiktoks Ads) zur Steigerung von Reichweite, Leadgenerierung und Bewerbergewinnung.
o Landing Pages: Konzeption, Erstellung und Betrieb von Landingpages für die Kundengewinnung und Mitarbeiterrekrutierung, einschließlich Integration von Kontaktformularen oder Bewerbungsformularen.
o Lead-Generierungstools: Nutzung externer Tools zur Leadgenerierung und -verwaltung (z. B. lead-table.com, OnePage.io , Prozesspionier, Lexoffice,perspective.co, Mailbutler oder vergleichbare Dienste) um Interessentendaten zu erfassen und dem Auftraggeber bereitzustellen.
o Kommunikation im Namen des Auftraggebers: Übernahme der Kommunikation mit Interessenten und Bewerbern im Namen des Auftraggebers über Plattformen, wie etwa über WhatsApp, Instagram, Facebook oder telefonisch einschließlich direkter Interaktion (z. B. Beantwortung von Anfragen oder Vorqualifizierung von Leads/Bewerbern), soweit dies im Rahmen der Kampagnen erforderlich ist.
o Integration weiterer Plattformen: Nutzung und Integration gängiger Online-Plattformen wie YouTube oder anderer vom Auftraggeber genutzter Kanäle, soweit dies zur Durchführung der Marketing- und Recruiting-Maßnahmen zweckmäßig ist.
Die vorstehende Aufzählung ist nicht abschließend. Der genaue Leistungsumfang kann im Einzelfall in einer Leistungsbeschreibung oder im Angebot von Linus Hornig festgelegt werden. Linus Hornig erbringt die Leistungen gemäß diesem Vertrag als Dienstleistungen (§§ 611 ff. BGB); ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (z. B. eine Mindestanzahl von Leads oder Einstellungen) wird nicht geschuldet.
2. Leistungserbringung
Linus Hornig erbringt die vertragsgegenständlichen Leistungen sachgerecht sowie nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer beruflicher Praxis. Termine oder Fristen zur Leistungserbringung sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verbindlich; ansonsten handelt es sich um voraussichtliche Zeitpläne. Bei Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers oder höherer Gewalt verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Linus Hornig informiert den Auftraggeber regelmäßig über den Fortschritt der laufenden Maßnahmen. Digital vereinbarte Besprechungen (z. B. Videokonferenzen) dürfen mit Einverständnis des Auftragnehmers zum Zweck der Dokumentation aufgezeichnet werden. Linus Hornig wird solche Aufzeichnungen vertraulich behandeln.
3. Einsatz Dritter
Linus Hornig darf zur Leistungserbringung nach eigenem Ermessen Dritte als Unterauftragnehmer oder externe Dienstleister einsetzen (etwa freiberufliche Kreative, Fotografen, Media-Dienstleister oder die Betreiber der unter §1 Abs. 1 genannten Tools und Plattformen). Linus Hornig wird diese sorgfältig auswählen und überwachen. Durch den Einsatz Dritter entstehen dem Auftraggeber keine zusätzlichen Kosten, außer wenn im Voraus ausdrücklich vereinbart (z. B. wenn externe Leistungen erforderlich sind, die gesondert vergütet werden müssen). Soweit die Nutzung von Drittplattformen oder Tools Nutzungsbedingungen dieser Drittanbieter erfordert, wird der Auftraggeber diese unterstützen (z. B. durch Bereitstellung von API-Zugängen oder Abschluss nötiger Endkundenvereinbarungen, falls erforderlich).
4. Abgrenzung nicht beauftragter Leistungen
Sofern nicht ausdrücklich in diesem Vertrag oder einer Leistungsbeschreibung vereinbart, schuldet Linus Hornig nicht:
o die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit geplanter Werbemaßnahmen (siehe § 5 Abs. 2 zur Verantwortlichkeit des Auftraggebers für Inhalte),
o die rechtliche Beratung des Auftraggebers in Wettbewerbs-, Marken- oder Datenschutzrecht,
o die Erstellung von Rechtsdokumenten wie Impressum oder Datenschutzerklärungen für vom Auftragnehmer erstellte Websites/Landingpages (Linus Hornig stellt jedoch die vom Auftraggeber bereitgestellten Texte ein),
o die Auswahl oder Bewerbung bestimmter Kandidaten im Recruiting (Linus Hornig übernimmt die Vorselektion nach Vorgaben, jedoch keine endgültigen Einstellungsentscheidungen).
Derartige Leistungen können ggf. gesondert vereinbart werden.
§ 2 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1. Kooperation und Informationen
Der Auftraggeber unterstützt Linus Hornig bei der Durchführung der vereinbarten Maßnahmen. Insbesondere wird der Auftraggeber alle erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugangsdaten und Inhalte, die zur Leistungserbringung durch Linus Hornig benötigt werden, rechtzeitig und vollständig zur Verfügung stellen. Dies umfasst z. B. Zugang zu bestehenden Social-Media-Accounts oder die Benennung von Linus Hornig als Administrator/Editor, Bereitstellung von Logos, Bildern oder Videomaterial des Unternehmens, Informationen zu Produkten/Dienstleistungen, Vorgaben zur Ansprache von Interessenten/Bewerbern etc. Änderungen relevanter Umstände beim Auftraggeber (z. B. neue Produkte, geänderte Ansprechpartner, laufende interne Recruiting-Prozesse) sind Linus Hornig mitzuteilen, soweit für die Leistungserbringung bedeutsam.
2. Ansprechperson
Der Auftraggeber benennt eine verantwortliche Ansprechperson (sowie ggf. Stellvertreter), die befugt ist, Weisungen zu erteilen, Inhalte freizugeben und Entscheidungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag zügig herbeizuführen. Diese Ansprechperson steht für Rückfragen und Abstimmungen zur Verfügung und soll regelmäßig erreichbar sein, damit Projekte nicht durch Wartezeiten verzögert werden.
3. Freigaben und Prüfungen
Linus Hornig wird dem Auftraggeber entworfene Inhalte (z. B. Social-Media-Posts, Grafiken, Anzeigentexte, Landingpage-Layouts) in der Regel vor Veröffentlichung zur Durchsicht oder Freigabe vorlegen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, derartige Entwürfe unverzüglich zu prüfen und freizugeben oder etwaige Änderungswünsche bzw. Ablehnungen in angemessener Frist mitzuteilen. Die Freigabe gilt als stillschweigend erteilt, wenn innerhalb von 72 Stunden (werktags) nach Übermittlung kein Widerspruch erfolgt. Mit Freigabe (ausdrücklich oder stillschweigend) übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für den freigegebenen Inhalt.
4. Rechtmäßigkeit von Inhalten und Daten
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass alle von ihm gelieferten oder freigegebenen Inhalte, Vorgaben und Daten rechtmäßig sind. Insbesondere liegt es in der Verantwortung des Auftraggebers sicherzustellen, dass:
o die Inhalte von Werbemaßnahmen (Texte, Bilder, Videos etc.) keine Rechte Dritter (z. B. Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) verletzen und den wettbewerbsrechtlichen Anforderungen genügen,
o die verwendeten personenbezogenen Daten (z. B. von Interessenten oder Bewerbern) nach geltendem Datenschutzrecht (insbesondere DSGVO und BDSG) erhoben, genutzt und an Linus Hornig übermittelt werden (einschließlich eventueller Einwilligungen der Betroffenen, sofern erforderlich),
o erforderliche rechtliche Pflichtangaben vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden (z. B. Impressumsangaben für Landingpages, Datenschutzerklärungen etc.).
Linus Hornig ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber bereitgestellten oder genehmigten Inhalte und Daten auf ihre rechtliche Zulässigkeit hin umfassend zu prüfen. Erkennt Linus Hornig jedoch, dass ein geplanter Inhalt oder eine Maßnahme offensichtlich gegen geltende Gesetze verstößt (z. B. gegen Datenschutz- oder Wettbewerbsrecht), so wird Linus Hornig den Auftraggeber hierauf hinweisen und die weitere Vorgehensweise abstimmen. Besteht der Auftraggeber gleichwohl auf der Umsetzung der betreffenden Maßnahme, hat er dies Linus Hornig schriftlich oder in Textform (E-Mail, WhatsApp). genügt
anzuweisen; in diesem Fall stellt der Auftraggeber Linus Hornig von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen dieser Maßnahme frei (siehe § 8 Abs. 3).
5. Mitwirkung bei Kommunikation
Soweit Linus Hornig im Namen des Auftraggebers mit Dritten (Interessenten, Bewerbern) kommuniziert (§ 1 Abs. 1), sorgt der Auftraggeber dafür, dass klare Vorgaben für die Kommunikation vorliegen (z. B. FAQs, Leitfäden für Bewerberfragen, gewünschte Informationen). Der Auftraggeber stimmt zu, dass die Kommunikation mit dem Auftraggeber seitens des Auftragnehmers auch durch beauftragte Dritte, z. B. Subunternehmer, oder unter Einsatz von KI-Unterstützung verarbeitet oder geführt werden darf. Der Auftragnehmer wird den Auftragnehmer textlich oder schriftlich auf die Einbindung der Unterauftragnehmer hinweisen. Soweit erforderlich werden die Unterauftragnehmer seitens des Auftragnehmers zuvor durch AVV und TOMs zur datenschutzrechtlich eingebunden. Der Auftraggeber autorisiert Linus Hornig, in definiertem Umfang als sein Vertreter gegenüber den Interessenten/Bewerbern aufzutreten. Der Auftraggeber bleibt für Inhalte und Zusagen in der Kommunikation verantwortlich, soweit Linus Hornig im Rahmen der gegebenen Vorgaben und Informationen handelt.
6. Pflichtverletzungen des Auftraggebers
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verlängern sich etwaige Leistungsfristen für Linus Hornig entsprechend. Im Falle schwerwiegender Verletzungen von Mitwirkungspflichten (z. B. ausbleibende Zahlungen, wiederholte erhebliche Verzögerungen bei Freigaben oder Informationsbereitstellung) ist Linus Hornig nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen oder die Leistungserbringung auszusetzen. Gesetzliche Ansprüche von Linus Hornig (etwa Ersatz von Mehraufwand oder Schäden durch Verzögerungen) bleiben unberührt.
§ 3 Vergütung, Auslagen und Künstlersozialabgabe
1. Höhe der Vergütung
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Zahlung der vereinbarten Vergütung für die von Linus Hornig erbrachten Leistungen. Die Höhe und Fälligkeit der Vergütung ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung, die diesem Vertrag zugrunde liegt, oder aus der im Bestellprozess angegebenen Preistafel. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, erfolgt die Vergütung monatlich in Form einer Pauschale für die laufenden Social-Media-Marketing- und Recruiting-Leistungen. Diese Vergütung deckt den gewöhnlichen Aufwand von Linus Hornig für die in § 1 beschriebenen Leistungen ab. Nicht enthalten in der Pauschale sind insbesondere:
o Werbebudget und Medienkosten
direkte Kosten für Schaltungen von Anzeigen bei Drittanbietern (z. B. Budget für Meta/Facebook Ads, Google Ads, YouTube-Werbung, Tiktok).
Diese Kosten trägt der Auftraggeber zusätzlich zur Agenturvergütung. Die Abrechnung erfolgt entweder direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Werbeplattform-Anbieter oder durch Weiterberechnung seitens Linus Hornig zum Selbstkostenpreis. Linus Hornig weist den Auftraggeber im Vorfeld auf erforderliche Werbebudgets hin und diese in Text- oder Schrifform vereinbaren.
o Kosten externer Tools/Dienste
o etwaige Nutzungsgebühren für externe Tools wie lead-table.com, OnePage.io o. ä., sofern diese nicht frei verfügbar sind. Linus Hornig wird solche Kostenpunkte vorab mit dem Auftraggeber abstimmen.
o Reise- und Nebenkosten: siehe Abs. 3.
2. Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders angegeben, versteht sich alle Vergütung zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungseingang fällig. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 Abs. 2 BGB, derzeit 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) sowie etwaige weitergehende Verzugsschäden Linus Hornig ist bei ausbleibender Zahlung nach Mahnung berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Beträge zurückzubehalten. Skonto oder vorzeitige Zahlungsnachlässe werden nicht gewährt, sofern nicht individuell vereinbart.
3. Reisekosten und Spesen
Erfordert die Durchführung der Leistungen Reisen des Personals von Linus Hornig außerhalb des Standortes von Linus Hornig (z. B. für Workshops, Foto-/Videotermine, vor-Ort Meetings beim Auftraggeber), so übernimmt der Auftraggeber die hierbei anfallenden Reise- und Übernachtungskosten. Hierzu zählen insbesondere die Kosten für An- und Abreise (Bahn 2 Klasse, Economy-Class-Flüge oder Pkw-Fahrten mit € 0,30 pro km) sowie angemessene Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Reisezeiten gelten als Arbeitszeit und werden – sofern nicht bereits durch die Pauschalvergütung abgedeckt – gesondert nach Aufwand gemäß den vereinbarten Stundensätzen berechnet. Linus Hornig wird Reisen nur in Abstimmung mit dem Auftraggeber durchführen, soweit möglich. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der in Anlage 1 aufgeführten Stundensätze. Reisen werden von Linus Hornig nur in Abstimmung mit dem Auftraggeber durchgeführt, soweit dies möglich ist.
4. Künstlersozialabgabe
Linus Hornig versichert, dass es sich bei der Erbringung der kreativen Leistungen um ein im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätiges Unternehmen handelt (kein scheinselbständiger Künstler). Nach gegenwärtiger Rechtslage entsteht daher voraussichtlich keine Abgabepflicht des Auftraggebers zur Künstlersozialkasse (KSK) im Zusammenhang mit diesem Vertrag. Sollte gleichwohl kraft Gesetzes eine Künstlersozialabgabe für die vom Auftraggeber an Linus Hornig gezahlten Entgelte anfallen, trägt der Auftraggeber diese gesetzliche Abgabe. Linus Hornig wird den Auftraggeber in einem solchen Fall unverzüglich informieren. Etwaige Künstlersozialabgaben sowie nachträglich erhobene Beträge kann Linus Hornig dem Auftraggeber gesondert in Rechnung stellen. Die Vergütung von Linus Hornig versteht sich als Netto-Honorar ohne KSK-Abgabe; eine Abwälzung der KSK-Abgabe auf Linus Hornig (durch Abzug vom Honorar) ist ausgeschlossen.
§ 4 Vertragslaufzeit und Kündigung
1. Beginn und Mindestlaufzeit
Soweit im Rahmen des Vertragsschlusses (Angebot und Annahme) nicht anders vereinbart, tritt der Vertrag mit dem Datum der Annahmebestätigung des Auftragnehmers in Kraft. Der Vertrag läuft zunächst 12 Monate (Mindestlaufzeit). Während der Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung beiderseits ausgeschlossen.
2. Verlängerung
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit, sofern er nicht gemäß Abs. 3 gekündigt wird.
3. Ordentliche Kündigung
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist 3 Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform (Brief oder Telefax) oder der Textform (§ 126b BGB, z. B. E-Mail), sofern im Einzelfall keine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der rechtzeitige Zugang der Kündigung bei der anderen Partei.
4. Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Linus Hornig insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung fällige Zahlungen nicht leistet oder wiederholt erheblich gegen seine Mitwirkungspflichten (§ 2) verstößt. Für den Auftraggeber liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn Linus Hornig trotz Fristsetzung wesentliche vertragliche Leistungen nicht erbringt oder gegen Datenschutzbestimmungen in erheblicher Weise verstößt. In Falle einer außerordentlichen Kündigung durch den Auftraggeber ist Linus Hornig berechtigt, die Vergütung anteilig bis zum Kündigungszeitpunkt zu verlangen; bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
5. Abwicklung bei Vertragsende
Mit Vertragsende stellt Linus Hornig die Leistungen ein. Auf Verlangen des Auftraggebers wird Linus Hornig alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Zugangsdaten, Materialien und personenbezogenen Daten herausgeben oder löschen, sofern nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen. Bereits veröffentlichte Social-Media-Inhalte oder laufende Werbeanzeigen können auf Wunsch des Auftraggebers bis zum Vertragsende fortgeführt werden. Vom Auftraggeber vorab finanzierte Kampagnen (z. B. gebuchtes Werbebudget oder laufende Anzeigen) kann Linus Hornig nach Vertragsende in Absprache an den Auftraggeber oder einen vom Auftraggeber benannten Dritten übertragen; vorausgesetzt, der Auftraggeber oder der Dritte übernimmt sämtliche dafür anfallenden Kosten und stellt Linus Hornig insoweit von Haftung gegenüber Dritten frei.
§ 5 Rechte an Arbeitsergebnissen
1. Urheberrechte und Nutzungsrechte
Soweit im Rahmen dieses Vertrages durch Linus Hornig urheberrechtlich schutzfähige Werke oder sonstige Arbeitsergebnisse geschaffen werden (z. B. Grafiken, Fotos, Videos, Texte, Konzeptunterlagen, Designentwürfe), verbleiben alle Urheber- und Eigentumsrechte hieran – soweit gesetzlich zulässig – bei Linus Hornig . Linus Hornig räumt dem Auftraggeber jedoch ein einfaches (nicht-ausschließliches), zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, die von Linus Hornig im Rahmen dieses Vertrages erstellten Inhalte und Werke im erforderlichen Umfang für die eigenen Geschäftszwecke des Auftraggebers zu verwenden. Dieses Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Recht, die erstellten Inhalte im Internet und auf Social-Media-Plattformen des Auftraggebers zu veröffentlichen und für Marketing- und Recruiting-Zwecke zu nutzen. Eine Weiterübertragung oder Unterlizenzierung der Nutzungsrechte an Dritte ist dem Auftraggeber nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Linus Hornig gestattet, sofern nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist.
2. Quellmaterial und Herausgabe
Linus Hornig ist nicht verpflichtet, offene Dateien, Rohdaten, Quellcodes oder Entwürfe, die im Zuge der Leistungserbringung entstanden sind, an den Auftraggeber herauszugeben, sofern dies nicht zur vertragsgemäßen Nutzung der Ergebnisse durch den Auftraggeber erforderlich ist. Rohdaten (z. B. Projektdateien, unbearbeitetes Filmmaterial) werden nur herausgegeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzlicher Herausgabeanspruch besteht. In einem solchen Fall kann Linus Hornig vor Übergabe verlangen, dass der Auftraggeber eine angemessene Vergütung für den zusätzlichen Aufwand und ggf. den Wert der Rohdaten zahlt.
.Linus Hornig speichert Bild-, Ton- und Videomaterial, das im Rahmen eines Auftrags erstellt wurde, für einen Zeitraum von mindestens zwei Monate nach dem Erstellungs- bzw. Drehtag. Nach Ablauf dieser Frist ist Linus Hornig berechtigt die Daten zu löschen. Nach Ablauf dieses Monats ist Linus Hornig berechtigt, die Aufnahmen nach eigenem Ermessen unwiderruflich zu löschen, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht oder vertragliche Vereinbarung dem entgegensteht. Eine gesonderte Zustimmung des Auftraggebers zur Löschung ist in diesem Fall nicht erforderlich. Spätestens fünf Jahre nach Erstellung bzw. Aufnahme werden die Daten routinemäßig gelöscht, sofern gesetzlich keine frühere Löschung oder längere Speicherung geboten ist. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) bzw. lit. a DSGVO (Einwilligung), soweit erforderlich. Die Betroffenenrechte gemäß Art. 15 ff. DSGVO bleiben unberührt.
3. Referenznutzung
Der Auftraggeber gestattet Linus Hornig ,den Namen und das Logo des Auftraggebers sowie allgemein beschreibend die erbrachten Leistungen im Rahmen der Eigenwerbung von Linus Hornig ,nennen (z. B. auf der Webseite von Linus Hornig oder in Präsentationen als Referenzprojekt). Detaillierte Ergebnisse oder Kennzahlen werden dabei nicht ohne Zustimmung des Auftraggebers veröffentlicht. Dieses Recht gilt zeitlich unbeschränkt, kann jedoch vom Auftraggeber widerrufen werden, sofern berechtigte Interessen des Auftraggebers dem entgegenstehen.
§ 6 Vertraulichkeit und Datenschutz
1. Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle geschäfts- und betriebsinternen Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln. Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten, Marketing- und Vertriebspläne, technische Informationen, nicht öffentliche Finanzdaten sowie alle als vertraulich gekennzeichneten Informationen. Linus Hornig wird sämtliche Informationen des Auftraggebers, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, ausschließlich zur Vertragserfüllung verwenden und sie Dritten nicht zugänglich machen, soweit nicht zur Leistungserbringung erforderlich oder von dieser Vereinbarung abgedeckt. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt über das Vertragsende hinaus fort. Gesetzliche Auskunftspflichten oder die Pflicht zur Offenlegung gegenüber Behörden aufgrund gesetzlicher Vorschriften bleiben unberührt, wobei die jeweils betroffene Partei – soweit zulässig – die andere vorab hierüber informieren wird.
2. Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten
Die Parteien sind sich einig, dass der Auftraggeber hinsichtlich der im Rahmen dieses Vertrags erhobenen personenbezogenen Daten (z. B. Daten von Leads oder Bewerbern) Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinne bleibt und Linus Hornig als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO tätig wird. Linus Hornig wird personenbezogene Daten der Interessenten/Bewerber ausschließlich gemäß den Weisungen des Auftraggebers und nur für die Zwecke dieses Vertrags verarbeiten. Die Parteien werden vor Beginn der Datenverarbeitung eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) im Sinne von Art. 28 DSGVO abschließen. In dieser AVV werden insbesondere der Gegenstand und die Dauer der Verarbeitung, Art und Zweck der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten, die Rechte und Pflichten des Auftraggebers als Verantwortlicher sowie die Pflichten von Linus Hornig als Auftragsverarbeiter (einschließlich technischer und organisatorischer Maßnahmen zum Schutz der Daten) geregelt. Linus Hornig darf die erhaltenen personenbezogenen Daten nur im Rahmen der Weisungen des Auftraggebers verarbeiten und wird alle Mitarbeiter oder eingesetzten Unterauftragnehmer, die Zugriff auf diese Daten haben, auf das Datengeheimnis verpflichten.
3. Datenschutz-Compliance
Linus Hornig verpflichtet sich, die einschlägigen Datenschutzgesetze, insbesondere die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), einzuhalten. Gleiches gilt für den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist insbesondere dafür verantwortlich, die Betroffenen (Interessenten, Bewerber) über die Datenverarbeitung zu informieren (z. B. im Rahmen einer Datenschutzerklärung) und – sofern notwendig – Einwilligungen einzuholen. Linus Hornig wird den Auftraggeber auf Anfrage bei der Erstellung erforderlicher Datenschutzhinweise unterstützen, etwa indem es Angaben zur Verarbeitung durch Linus Hornig bereitstellt. Ferner unterstützt Linus Hornig den Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bei der Erfüllung von Betroffenenrechten und Pflichten (z. B. Auskunftsersuchen, Löschungen, Meldung von Datenschutzverletzungen), soweit die bei Linus Hornig verarbeiteten Daten betroffen sind.
4. Datensicherheit
Linus Hornig wird angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Missbrauch treffen und diese Maßnahmen während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten bzw. dem Stand der Technik anpassen. Details hierzu können in der AVV festgelegt werden.
§ 7 Haftung
1. Haftung von Linus Hornig
Linus Hornig haftet dem Auftraggeber gegenüber für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei einfacher (leichter) Fahrlässigkeit haftet Linus Hornig nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von Linus Hornig der Höhe nach begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
2. Haftungsausschlüsse
Soweit nach Abs. 1 nicht anders geregelt, ist eine Haftung von Linus Hornig für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und unbeabsichtigten Datenverlust ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um einen Fall der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Linus Hornig haftet außerdem unbegrenzt, soweit es eine Garantie übernommen hat.
3. Haftung des Auftraggebers / Freistellung
Der Auftraggeber stellt Linus Hornig von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen Linus Hornig aufgrund von Inhalten oder Maßnahmen geltend gemacht werden, die vom Auftraggeber bereitgestellt, vorgeschrieben oder freigegeben wurden. Dies umfasst insbesondere Ansprüche wegen Verstößen gegen Datenschutz-, Wettbewerbs-, Urheber- oder Markenrecht im Zusammenhang mit durch Linus Hornig veröffentlichter Werbung oder Kommunikation, sofern der beanstandete Inhalt vom Auftraggeber stammt oder vom Auftraggeber genehmigt wurde. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch angemessene Rechtsverfolgungskosten (Gerichts- und Anwaltskosten), die Linus Hornig zur Abwehr solcher Ansprüche aufwenden muss. Voraussetzung für die Freistellung ist, dass Linus Hornig den Auftraggeber über geltend gemachte Ansprüche Dritter unverzüglich informiert und dem Auftraggeber – soweit zumutbar – die Verteidigung überlässt bzw. nur in Abstimmung mit dem Auftraggeber Maßnahmen ergreift. Nicht freigestellt wird Linus Hornig, soweit ein Anspruch darauf beruht, dass Linus Hornig eigenmächtig vom vereinbarten Leistungsumfang abgewichen ist oder Inhalte ohne Freigabe des Auftraggebers verändert hat.
4. Haftungsmitwirkungspflicht
Der Auftraggeber hat im Schadensfall angemessen mitzuwirken, um einen Schaden gering zu halten. Insbesondere hat er dafür zu sorgen, dass Daten, insbesondere die von Linus Hornig verarbeiteten Interessenten-/Bewerberdaten, regelmäßig gesichert werden. Verletzt der Auftraggeber diese Schadensminderungspflichten, kann ihm ein Mitverschulden angerechnet werden (§ 254 BGB).
5. Hinweis auf rechtliche Risiken
Linus Hornig weist nochmals darauf hin, dass ohne entsprechende Prüfung keine Gewähr für die rechtliche Zulässigkeit der erstellten Werbeinhalte übernommen werden kann. Sollte der Auftraggeber rechtliche Bedenken haben, so hat er dies Linus Hornig mitzuteilen, und die Parteien werden abstimmen, ob eine externe juristische Prüfung (z. B. durch einen Fachanwalt) durchgeführt wird. Die Kosten einer solchen Prüfung trägt der Auftraggeber, es sei denn, etwas anderes wird vereinbart. Wünscht der Auftraggeber ausdrücklich die Durchführung einer Werbemaßnahme, obwohl Linus Hornig auf rechtliche Risiken hingewiesen hat (vgl. § 2 Abs. 4), erfolgt dies auf alleinige Verantwortung des Auftraggebers.
§ 8 Schlussbestimmungen
1. Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Dieser Vertrag unterliegt den Bestimmungen des deutschen Zivilrechts für Geschäfte zwischen Unternehmern.
2. Gerichtsstand
Für alle aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand den Sitz von Linus Hornig, derzeit Bonn, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Linus Hornig ist daneben berechtigt, Ansprüche am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers geltend zu machen. Gesetzliche zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.
3. Schrift-/Textform und Erklärungen
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (§ 126b BGB), soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Das Textformerfordernis gilt auch für einen Verzicht auf ebenjene Form. Vertragsrechtlich bedeutsame Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss von einer Partei gegenüber der anderen abzugeben sind (z. B. Kündigungen, Fristsetzungen, Mahnungen), sind mindestens in Textform abzugeben. Eine E-Mail genügt dem Textformerfordernis, solange in diesem Vertrag oder gesetzlich nicht die Schriftform verlangt wird.
4. Keine Aufrechnung / Abtretung
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Linus Hornig aufrechnen. Die Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag durch den Auftraggeber ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Linus Hornig zulässig. § 354a HGB bleibt unberührt.
5. Einbeziehung von AGB und AVV
Ergänzend zu den Bestimmungen dieses Vertrags gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Linus Hornig in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung, soweit sie Regelungen enthalten, die in diesem Vertrag nicht abweichend geregelt sind. Die AGB werden dem Auftraggeber vor Vertragsschluss zugänglich gemacht (z. B. als Download auf der Bestellseite) und werden mit Vertragsabschluss Bestandteil dieses Vertrages. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Regelungen dieses Vertrags und den AGB gehen die individuellen Regelungen dieses Vertrages vor. Darüber hinaus wird – wie in § 6 Abs. 2 erwähnt – eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) zwischen den Parteien geschlossen, die die datenschutzrechtlichen Pflichten regelt. Auch die AVV wird Bestandteil der vertraglichen Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Linus Hornig.
6. AGB-Kontrolle
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags oder der einbezogenen AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt und wirksam vereinbart werden kann (§ 306 BGB). Diese salvatorische Klausel dient nicht nur dem Erhalt des Vertrags, sondern gibt zugleich zum Ausdruck, dass etwaige unangemessene Benachteiligungen im Sinne von § 307 BGB nicht bezweckt sind.
7. Schlussklausel
Beide Parteien bestätigen, alle für den Vertrag wesentlichen Umstände wahrheitsgemäß angegeben zu haben. Der Auftraggeber versichert insbesondere, Unternehmer i.S.d. § 14 BGB zu sein und die Leistungen von Linus Hornig ausschließlich für gewerbliche oder selbständige berufliche Zwecke in Anspruch zu nehmen. Sollte sich diese Versicherung als unzutreffend erweisen, ist Linus Hornig berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder ihn außerordentlich zu kündigen. Im Übrigen bedürfen Nebenabreden, Garantien oder Änderungen der vertraglichen Vereinbarungen zu ihrer Wirksamkeit der Textform gemäß Abs. 3.
Salvatorische Klausel:
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand 30.05.25